
Am 25. April 2025 wurde eine neue Vereinsführung bei der JHV des TV Nebringen gewählt. Erstmals wurden die Mitglieder des Vorstandes nach der neuen im Jahr 2024 in Kraft getretenen Satzung gewählt.
Unter § 15 Vorstand ist ein Geschäftsverteilungsplan auf der Homepage des Vereins zu veröffentlichen. Der § 15, Punkt 1 lautet:
„Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus mindestens drei und bis zu fünf gleichberechtigten Mitgliedern. Jeweils zwei von ihnen vertreten den Verein gemeinschaftlich. Die Verteilung der Zuständigkeitsbereiche regeln die Mitglieder untereinander. Die Zuständigkeiten werden in einem Geschäftsverteilungsplan festgehalten und den Mitgliedern spätestens sechs Wochen nach der Wahl durch Veröffentlichung auf der Homepage des Vereins kenntlich gemacht. Zuständigkeitsänderungen sind jederzeit möglich und unverzüglich zu veröffentlichen. Die Vorstandsmitglieder können für die Erledigung der Aufgaben dem Hauptausschuss die Bildung von Ausschüssen und Ausschussmitglieder vorschlagen.“
Geschäftsverteilungsplan
Vorstandsmitglied - Patrick Elchner: Kommunikation, Technische Infrastruktur, Mitgliederverwaltung
Vorstandsmitglied – Jochen Schuler: Sportbetrieb, Veranstaltungen, Jugendarbeit
Vorstandsmitglied – Corinna Elchner: Schriftführung, Steuern & Recht
Vorstandsmitglied – Detlef Reichle: Schatzmeister, Pacht & Nebenkosten Sportheim, Werbung, Sponsoring
Vorstandsmitglied (5) – unbesetzt: Liegenschaften, Infrastruktur, Pflege Sportstätten
Anmerkung: Es wird generell für sinnvoll erachtet, im Geschäftsverteilungsplan nach § 15 Vorstand der Satzung für alle fünf Vorstandsmitglieder die Zuständigkeiten aufzuteilen und darzustellen. Wenn ein Vorstandsmitglied fehlt, müssen diese Aufgaben dann von den vier übrigen Vorstandsmitgliedern übernommen werden. Diese Aufteilung regeln die vier Vorstandsmitglieder untereinander.