Es herrscht generelle Tragepflicht einer Mund-Nasen Bedeckung!

 

Vorbemerkung:

Ergänzend an die lokalen Gegebenheiten und unter Berufung auf die aktuelle Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg, sowie auf das Hygienekonzept für den Amateurfußball in Baden-Württemberg der Verbände BFV, SBFV sowie des WFV weisen wir auf folgende Regelungen hin und bitten um die generelle Einhaltung der vom Verband und Land aufgestellten Schutz- und Hygieneregeln.

Das aktuelle Hygienekonzept für den Amateurfußball finden Sie an den Eintrittskassen, zusätzlich sind diese auch online verfügbar: https://www.wuerttfv.de/corona /

Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg finden Sie auf der entsprechenden Internetseite: https://baden-württemberg.de

 

Maximale Zuschauerzahl:

Wir richten uns in Bezug auf die maximal zulässige Personenzahl auf dem Sportgelände nach den aktuellen Vorschriften des Landes. Seit dem 15.10.2020 sind in Summe 100 Personen zulässig. Bitte informieren Sie sich vorab, es zählt die Reihenfolge des Erscheinens. Nach Erschöpfung des Kontingents wird der Zugang zum Sportplatz gesperrt.

 

Ein und Ausgang des Sportgeländes:

An Spieltagen finden die Zu- und Ausgänge ausschließlich über die beschilderten Tore statt. Das Betreten oder Verlassen über andere Tore ist strengstens untersagt. Die Erfassung der Kontaktdaten der Zuschauer sowie der Eintritt erfolgt an den ausgewiesenen Ein- und Ausgängen.